02.01.2024

Islands Präsident tritt nicht mehr an

In seiner Neujahrsansprache an die Nation kündigte Islands Staatspräsident jetzt an, dass er bei den anstehenden Präsidentschaftswahlen im Sommer 2024 nicht ein drittes Mal kandidieren wird.  Guðni Th. Jóhannesson ist seit 2016 im Amt. 

 

Islands Präsident Guðni Th. Jóhannesson. © President of Iceland.
Islands Präsident Guðni Th. Jóhannesson. © President of Iceland.

Islands Staatspräsident wird sich nicht mehr zur Wiederwahl im Sommer 2024 stellen. Dies kündigte Guðni Th. Jóhannesson in seiner Neujahrsansprache an.

 

In einer demokratischen Gesellschaft nehme einer den Platz des anderen ein. Für niemanden sei es gesund, sich für unersetzlich zu halten, betonte das Staatsoberhaupt in seiner Ansprache an die Nation.

 

"Auf der anderen Seite bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es besser ist, mein Herz entscheiden zu lassen, als anderen Argumenten zu folgen, die sich am Ende dann aber als schwächer herausstellen.“ 

 

Guðni Th. Jóhannesson war 2016 als siebter Amtsträger zum Staatspräsidenten gewählt worden. Bei seiner Wahl hatte er 39 Prozent der Stimmen erhalten. Im Jahr 2020 wählten ihn die Isländerinnen und Isländer mit 92 Prozent der Stimmen für eine zweite Amtszeit.

 

Diese läuft am 31. Juli 2024 aus.

Ansprache an die Nation des Staatspräsidenten von Island

Guðni Th. Jóhannesson

am 1. Januar 2024

(in englischer Sprache)

 

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Neujahrsansprache des Staatspräsidenten.
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Der parteilose Historiker forschte bis zu seiner Wahl an der Universität Island zur modernen Geschichte des Inselstaates.

 

Laut Verfassung hat der Präsident in Island umfangreiche Vollmachten. So ernennt und entlässt er Regierungsmitglieder, vertritt die Inselnation völkerrechtlich und übt zusammen mit dem Parlament die Gesetzgebung aus, wobei er ein beschränktes Vetorecht hat.

 

Gesetze können zwar auch ohne seine Zustimmung in Kraft treten, sie müssen dann allerdings unmittelbar einem Plebiszit unterworfen werden. Dies kann nur einmal pro Legislaturperiode geschehen.

 

Tatsächlich beschränkt sich der Präsident traditionell jedoch auf repräsentative Aufgaben und ernennt den- oder diejenige zum Ministerpräsidenten bzw. zur Premierministerin, der oder die von einer Mehrheit im Parlament benannt wurde.


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