27.12.2022

Markenrecht: Island gewinnt gegen Supermarkt

Jahrelang hat sich Island dagegen gewehrt, dass seine Unternehmen ihre Produkte nicht mehr als Made in Iceland verkaufen dürfen. Jetzt hat die Regierung auf EU-Ebene Recht bekommen – und die britische Supermarkt-Kette Iceland in die Schranken verwiesen. 

 

Schlange von Einkaufswagen. Bild von Alexandru Tugui auf Unsplash.
Island gewinnt im Streit um Markenrecht gegen die britische Supermarkt-Kette "Iceland". © Alexandru Tugui auf Unsplash.

 

Island hat sich gegen Island durchgesetzt. Nach jahrelangem Streit um dem Markennamen Iceland hat der Inselstaat jetzt auf europäischer Ebene Recht bekommen.

 

Die gleichnamige britische Supermarktkette dürfe isländische Unternehmen nicht länger davon abhalten, ihre Produkte und Dienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum unter dem Label Iceland zu vertreiben, teilte die Regierung jetzt auf ihrer Website mit.

 

Die Beschwerdekammer beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIOP) habe die Ansprüche der Einzelhandelsgruppe auf den Markennamen Iceland Mitte Dezember zurückgewiesen.

 

„Dieses eindeutige Ergebnis der Beschwerdekammer ist sehr erfreulich; gleichwohl ist der ganze Fall ziemlich absurd“, sagte die isländische Außenministerin Þórdis Kolbrún Reykfjörd Gylfadóttir als Reaktion auf das Urteil. „Keiner sollte in der Lage sein, den Namen eines souveränen Staates zu beanspruchen.“

 

Islands Regierung reichte Klage ein

 

Es gebe keinen vergleichbaren Fall, bei dem eine geographische Bezeichnung markenrechtliche Verwendung finde, so die isländische Regierung auf ihrer Website.

 

In den vergangenen Jahren hatten beide Parteien vergeblich nach einem Kompromiss gesucht. Am Ende reichte Islands Regierung gemeinsam mit den Marketing-Initiativen Promote Iceland und Business Iceland sowie der Patentrechtskanzlei Árnason Faktor im Rücken eine Löschungsklage gegen den Markeneintrag eingereicht.

 

Bereits 2019 entschied das EUIPO zugunsten von Island, der Insel – und erklärte die Exklusivität des Markenrechtes für nichtig. Dagegen legte die Supermarkt-Kette jedoch Berufung ein – und so trafen sich Island und Island nun erneut vor Gericht.

 

Ob mit dem jetzigen Urteil das letzte Wort gesprochen ist? Iceland – die Supermarktkette – könnte dagegen Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Fragt sich nur, ob das ein kluger Marketing-Schachzug wäre.   


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