23.11.2023

Arbeit an Ukraine-Schadensregister startet

Der frühere Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Róbert Ragnar Spanó ist für Island in den Vorstand des Internationalen Schadensregisters gezogen, das ab 2024 die Entschädigung der Ukraine für die russische Aggression organisieren soll. 

 

Konferenz der Teilnehmer des Schadensregisters für die Ukraine in Straßburg. Bild von Europarat.
Konferenz der Teilnehmer des Schadensregisters für die Ukraine in Straßburg. © Europarat.

Der Isländer Róbert Ragnar Spanó ist in den Vorstand des im Mai 2023 in Reykjavík konstituierten Internationalen Schadensregisters gewählt worden. Die Wahl fand auf der Konferenz der Teilnehmer des Schadensregisters statt, die am 16. November 2023 zu ihrem dritten Treffen in Straßburg zusammenkam.

 

Insgesamt wurden unter 18 Kandidat:innen sieben Vorstandsmitglieder gewählt, neben dem Isländer Robert Spano  zogen u.a. Vertreter:innen aus der Ukraine, Italien, den USA und Deutschland (Norbert Wühler) in den Vorstand ein.

 

Spanó wurde mit dem zweitbesten Ergebnis in das Gremium gewählt. Der 1972 in Reykjavík geborene isländische Jurist war von 2013 bis 2022 Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und von Mai 2020 bis Oktober 2022 dessen 15. Präsident. Neben der isländischen besitzt er auch die italienische Staatsangehörigkeit.

 

Schirmherrschaft des Europarates

 

Die Einrichtung, die unter der Schirmherrschaft des Europarates steht, war im Mai 2023 beim Gipfel in Reykjavík als Reaktion auf den russischen Übergriff auf die Ukraine gegründet worden.

 

„Das Schadensregister war ein wesentliches Ergebnis des Reykjavík-Gipfels und ein bedeutender Schritt, um den Weg für künftige Entschädigungen der Ukraine nach der russischen Aggression zu ebnen. Es ist entscheidend, dass das Schadensregister ein Erfolg wird, und wir freuen uns, dass ein erfahrener isländischer Experte dazu beitragen kann“, sagte der isländische Außenminister Bjarni Benediktsson.

 

Die für das Schadensregister zuständige Einrichtung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt und soll ihren Hauptsitz in Den Haag haben; dort befindet sich auch der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofes. Ziel ist es, dass das Register im ersten Quartal 2024 in der Lage ist, mit der Aufnahme von Schadenersatzansprüchen zu beginnen.

 

Bisher sind 43 Länder und die Europäische Union am Schadensregister für die Ukraine beteiligt, das wesentlich auf Initiative Islands zustande gekommen ist.


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